Telematikinfrastruktur

16. Juli 2018

Nach dem neuen E-Health-Gesetz sind zukünftig alle Praxen im deutschen Gesundheitssystem dazu verpflichtet das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Unsere Praxis ist bereits mit der notwendigen Software ausgestattet und führt ab sofort das VSDM durch.

Was das ist und wie es funktioniert erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Veröffentlichung „Informationen für die Praxis“ (Stand Oktober 2017) so:

 

Was ist das VSDM?

Beim Versichertenstammdatenmanagement geht es darum, die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, aktuell zu halten. Das sind folgende Daten:
Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Anschrift

Angaben zur Krankenversicherung: Krankenversichertennummer, Versichertenstatus etc.

Bisher können diese Informationen in der Praxis eingelesen, aber nicht aktualisiert werden. Auch können Vertragsärzte und -psychotherapeuten derzeit nicht elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist. Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist dies nun nicht nur möglich, sondern auch Pflicht: Ärzte und Psychotherapeuten müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen.

Das VSDM umfasst zwei Schritte: die Online-Prüfung und die Aktualisierung. Bei der Online-Prüfung wird abgefragt, ob die Daten und das Versichertenverhältnis noch aktuell sind. Dazu werden die Informationen auf der Karte mit den Informationen abgeglichen, die bei der Krankenkasse des Versicherten hinterlegt sind. Stimmen die Angaben nicht überein, werden veraltete Daten auf der Karte überschrieben. Sowohl die Prüfung als auch die Aktualisierung erfolgen automatisiert beim Einlesen der Karte. Die Online-Prüfung wird bei jedem ersten Einlesen  eGK im Quartal durchgeführt, die Aktualisierung nur dann, wenn das System neue Informationen meldet. Der Arzt kann auf Wunsch die Karte auch in kürzeren Abständen prüfen und aktualisieren lassen. Voraussetzung für eine Aktualisierung ist, dass der Versicherte seine Krankenkasse auch über etwaige Änderungen informiert hat, zum Beispiel nach einem Umzug. Dann ändert die Kasse beispielsweise die Anschrift des Versicherten in ihrem System. Beim nächsten Arztbesuch wird die neue Adresse beim Einlesen der Karte auf die eGK geschrieben und in die Patientendatei der Praxis übertragen. Auch heute schon müssen Versicherte ihre Kassen über solche Änderungen informieren. Sie erhalten dann eine neue eGK. Mit dem VSDM ist ein Kartenaustausch nicht mehr nötig.

(…)

Wie funktionieren das VSDM und die Datenabfrage?

Das VSDM nutzt als erste Anwendung die Telematikinfrastruktur. Das heißt: Um den Datenabgleich vornehmen zu können, muss die Praxis an die TI angeschlossen sein. So läuft das VSDM-Standardverfahren im Einzelnen ab:

1. Der Patient legt seine eGK am Empfangstresen vor. Die Karte wird in das E-Health-Kartenterminal gesteckt.

2. Sobald die Karte eingesteckt ist, beginnt automatisiert der Datenabgleich: Der Konnektor fragt über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob die eGK gültig ist und ob die auf
der eGK gespeicherten Daten aktuell sind. Ist die eGK gültig und sind neue Daten beim VSDM-Dienst vorhanden, werden die Daten auf der eGK aktualisiert. Der Prüfungsnachweis wird auf der Karte gespeichert, auch dann, wenn die VSDM-Daten noch aktuell waren. Nach dem Datenabgleich übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS) den Prüfungsnachweis der eGK und zeigt eine der folgenden Meldungen an:
– Die Karte und die Daten sind aktuell.
oder
– Aktualisierte Daten liegen vor.
Per Knopfdruck können die auf der eGK aktualisierten Daten auch in die Patientendatei der Praxis übernommen werden.

3. Ist die eGK ungültig, zeigt das PVS eine entsprechende Meldung an. Es werden weder Daten noch Prüfungsnachweis auf die eGK geschrieben oder an das PVS übermittelt.

4. Die eGK wird wie gewohnt aus dem Kartenterminal entnommen.

 

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV, Informationen für die Praxis im Oktober 2017

 

 

 

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