Seit dem 01. April 2017 bieten wir in unserer Praxis die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde an. Im Rahmen der Psychotherapie-Reform wurde dieses neue Behandlungselement geschaffen, welches sich vorwiegend an Patienten richtet, die bisher noch nicht psychotherapeutisch behandelt worden sind.
Die Sprechstunde verfolgt dabei überwiegend diagnostische Ziele, es soll also die Frage beantwortet werden, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt.
Dazu händigen wir Ihnen bei diesem Termin zunächst zwei Fragebögen aus und führen anschließend ein Anamnesegespräch, bei dem wir Ihnen gezielt Fragen zu Ihrer Symptomatik stellen. Daraus ergibt sich entweder eine Verdachts- oder auch bereits eine gesicherte Diagnose anhand derer wir Ihnen sinnvolle Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. In Frage kommen u.a.:
– Fachärztliche Vorstellung bei einem Neurologen, Psychiater oder anderen Medizinern zur medikamentösen Einstellung,
– (Teil-)Stationärer oder Reha-Klinikaufenthalt,
– Akutbehandlung mit 12 Sitzungen Einzeltherapie,
– Ambulante Richtlinien-Psychotherapie (mit verhaltens-, tiefenpsychologischer oder psychoanalytischer Ausrichtung), mit Empfehlung zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns und Setting (Einzel- oder Gruppetherapie)
Wenn eine Psychotherapie nicht gerechtfertigt oder geeignet erscheint, erfahren Sie von uns in der Psychotherapeutischen Sprechstunde auch, welche alternativen Behandlungswege weiterhelfen können und welche Institutionen vor Ort entsprechende Hilfen anbieten:
– Beratungsstellen zu Familien-, Erziehungs-, Sucht-Problematik o.ä.
– Präventionsangebote
– Selbsthilfegruppen
Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung der Behandlungsempfehlung (genannt „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“). Falls Sie dies wünschen, kann eine Kopie des Sprechstundenergebnisses an den Hausarzt übermittelt werden.
Zusätzlich erhält jeder Patient/jede Patientin eine allgemeine Patienteninformation („Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“) ausgehändigt, die über den Anspruch gesetzlich Versicherter auf eine Psychotherapie und ebenso zu den zugelassenen Psychotherapieverfahren und zum Antragsverfahren informiert.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde stellt noch keine Psychotherapie im eigentlichen Sinn dar, sondern ist erst einmal nur eine Beratung mit Empfehlungen. Ein Anspruch auf einen Therapieplatz ergibt sich im Anschluss an die Sprechstunde nicht. Sollte eine Verhaltenstherapie sinnvoll erschienen und Sie sich gerne in unserer Praxis behandeln lassen wollen, nehmen wir Sie zunächst auf unsere Warteliste auf.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein Angebot für Versicherte bei Gesetzlichen Krankenversicherungen; bei Versicherten bei Privaten Krankenversicherungen, Beihilfeberechtigte (mit privater Krankenzusatzversicherung) und Selbstzahlern sind die Inhalte der Psychotherapeutischen Sprechstunde Teil der Probatorischen Sitzungen.
Ab dem 01.04.2018 ist die Inanspruchnahme einer Psychotherapeutischen Sprechstunde vor einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung Pflicht. Ausnahmen gelten aber für Patienten, die einen Psychotherapeuten während einer laufenden Therapie wechseln oder aus einer stationären Krankenhausbehandlung bzw. rehabilitativen Behandlung wegen einer psychischen Problematik kommen.