Wir sagen ganz klar NEIN zu einer Bevorzugung von Privatpatienten!
Unsere Praxis ist eine Praxis mit sogenannter Kassenzulassung. Das bedeutet, dass wir dafür zuständig sind einen Anteil des geplanten Bedarfs an Therapieplätzen für gesetzlich Versicherte Patienten abzudecken. Darin besteht unsere Hauptaufgabe, die wir stehts ernst nehmen. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe setzt dabei eine Höchstgrenze an Therapiestunden, die wir jedes Quartal abhalten dürfen.
Darüber hinaus können wir nach freiem Ermessen und Kapazitäten Privatpatienten aufnehmen. In unserer Praxis liegt der Fokus jedoch auf der Versorgung gesetzlich Versicherter, sodass wir nur in geringem Umfang Privatsprechstunden anbieten. Für andere Arztgruppen scheint es besonders attraktiv zu sein Privatpatienten zu behandeln, da die Vergütung für gesetzlich Versicherte in anderen Facharztgruppen gering ist. In der Psychotherapie ist dies nicht der Fall.
Auch aus ethischen Gründen sehen wir davon ab Privatpatienten zu bevorzugen. Alle Patienten nehmen wir nach einem Erstgespräch auf unsere Warteliste auf. Je nach Terminpräferenz kann die Wartezeit variieren. In der Regel sollten Sie sich auf sechs bis zehn Monate Wartezeit einstellen. In dringenden Fällen werden wir Ihnen Überbrückungsmaßnahmen wie Klinikaufenthalte empfehlen. Für Privatversicherte besteht keine Möglichkeit zur Akutbehandlung (12 Sitzungen zur vorübergehenden Stabilisierung) zur Verfügung. Dies ist bisher ausschließlich gesetzlich Versicherten Patienten vorbehalten, da private Krankenversicherung diese Leistung nicht anbieten.