Bundeseinheitlich gilt ab dem 01. Oktober 2022 in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen eine FFP2-Maskenpflicht.
Natürlich stellt diese Regelung eine besondere Herausforderung für die Psychotherapie dar, denn das Sprechen mit FFP2-Maske ist anstrengender. Trotzdem halten wir diese Regelung für sinnvoll um die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten. Deshalb bitten wir Sie vor Betreten unserer Praxen Ihre FFP2-Maske anzulegen.
Bitte besprechen Sie mit Ihrer Therapeutin die Möglichkeit Videositzungen durchzuführen, falls Sie keine FFP2-Maske tragen möchten.
Diese Regelung gilt vorerst bis 07. April 2023.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!