FAQ

Wer erfährt von meiner Behandlung?

Grundsätzlich unterliegen alle Informationen der ärztliche Schweigepflicht und dürfen nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte herausgegeben werden. Als Patient entscheiden Sie selbst, ob Sie beispielsweise einen Bericht über die Therapie für Ihren Hausarzt erhalten möchten. Auch für Anfragen des MDK oder des Versorgungsamts bedarf es Ihrer (schriftlichen) Zustimmung. Einzig die Diagnose auf Grundlage derer die Behandlung stattfindet wird wie bei allen anderen Ärzten auch quartalsweise automatisch zusammen mit der Abrechnung an Ihre Krankenversicherung übergeben.

Grundsätzlich unterliegen alle Informationen der ärztliche Schweigepflicht und dürfen nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte herausgegeben werden. Als Patient entscheiden Sie selbst, ob Sie beispielsweise einen Bericht über die Therapie für Ihren Hausarzt erhalten möchten. Auch für Anfragen des MDK oder des Versorgungsamts bedarf es Ihrer (schriftlichen) Zustimmung. Einzig die Diagnose auf Grundlage derer die Behandlung stattfindet wird wie bei allen anderen Ärzten auch quartalsweise automatisch zusammen mit der Abrechnung an Ihre Krankenversicherung übergeben.

Grundsätzlich unterliegen alle Informationen der ärztliche Schweigepflicht und dürfen nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte herausgegeben werden. Als Patient entscheiden Sie selbst, ob Sie beispielsweise einen Bericht über die Therapie für Ihren Hausarzt erhalten möchten. Auch für Anfragen des MDK oder des Versorgungsamts bedarf es Ihrer (schriftlichen) Zustimmung. Einzig die Diagnose auf Grundlage derer die Behandlung stattfindet wird wie bei allen anderen Ärzten auch quartalsweise automatisch zusammen mit der Abrechnung an Ihre Krankenversicherung übergeben.

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