Psychologische Psychotherapeuten haben an einer Universität ein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit einer Spezialisierung auf klinische Psychologie (Krankheitslehre) erworben. Anschließend haben sie eine 3 bis 5-jährige Fachausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren (zum Beispiel Psychoanalyse, Tiefenpsychologie oder Verhaltenstherapie) an einem zugelassenen Institut absolviert. Nach erfolgreich abgelegtem Staatsexamen wird die Approbation vom Landesgesundheitsamt vergeben und es erfolgt der Eintrag ins Arztregister. Psychologische Psychotherapeuten sind damit (Fach-)Ärzten gleichgestellt. Die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ ist rechtlich geschützt und darf nur von Personen verwendet werden, die die staatliche Approbationsprüfung abgelegt haben.