Das Jahr 2019 startet mit einer wichtigen Erneuerung für alle Patientinnen und Patienten:
Die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Generationen 1 und 1+ verlieren zum Jahreswechsel 2018/2019 ihre Gültigkeit. Aus sicherheitstechnischen Gründen können diese nur noch bis zum 31. Dezember 2018 eingesetzt und über die Kartenlesegeräte eingelesen werden. Ab 01. Januar 2019 kann die Karte dementsprechend nicht mehr verwendet werden, was für Sie konkret bedeutet, dass Sie uns gegenüber kein gültiges Versichertenverhältnis mit Ihrer Krankenkasse nachweisen können.
Eine Behandlung in unserer Praxis, die über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll, erfordert also zwingend die Vorlage einer gültigen Versicherungskarte der Generation G2. Anderenfalls stellen wir Ihnen die Behandlungskosten privat in Rechnung.