Als Option bieten wir Ihnen Videositzungen an. So müssen Sie nicht zu uns in die Praxis kommen.
Als Praxis mit Kassenzulassung sind wir Teil des öffentlichen Gesundheitssystems und haben einen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Aus diesem Grund bleibt unsere Praxis bis auf Weiteres geöffnet.
Wir achten in unseren Räumlichkeiten streng auf Hygiene und haben einige zusätzliche Maßnahmen ergriffen: So verzichten unsere Therapeutinnen zur Zeit auf die persönliche Begrüßung mit Handschlag und es stehen in jedem Behandlungsraum für Patienten Möglichkeiten zur Händedesinfektion bereit.
Sollten Sie sich dennoch unwohl bei dem Gedanken fühlen persönlich in unserer Praxis zu erscheinen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an Ihre psychotherapeutische Behandlung per Videositzung fortzuführen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dazu bereits Ende vergangenen Jahres (unabhängig von der Corona-Pandemie) die Möglichkeiten geschaffen und unsere Praxis technisch entsprechend ausgerüstet.
Für die Videositzungen benötigen Sie ausschließlich ein internetfähiges Gerät wie ein Smatphone, ein Tablet oder einen Laptop mit Kamera und Mikrophone. Nachdem Sie mit Ihrer Therapeutin die Vereinbarung getroffen haben die nächste Sitzung als Videositzung durchzuführen erhalten Sie per SMS oder E-Mail einen Link zur Videosprechstunde sowie einen Pincode um sich zur vereinbarten Zeit dort einzuloggen.
Ihre Therapeutin holt Sie aus dem Onlinewartezimmer ab und beginnt mit Ihnen wie gewohnt die Sitzung.
Für Videositzungen gelten die selben Rahmenbedingungen, wie für Sitzungen vor Ort.
Auszug aus dem Behandlungsvertrag: “ Terminabsagen und -ausfälle Sollten Sie einmal verhindert sein, bitten wir Sie, dies so früh wie möglich – mindestens jedoch 48 Werktagsstunden vorher – mitzuteilen (persönlich, telefonisch, auf dem Anrufbeantworter, schriftlich oder im Terminbuchungsportal). Bei der Berechnung der Frist von 48 Stunden werden Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Bei späteren Absagen berechnen wir Ihnen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit ein Ausfallhonorar, da der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Ausfallhonorar für Einzelsitzungen 60,- Euro Ausfallhonorar für Gruppensitzungen 40,- Euro Dabei kommt es – auch juristisch – nicht auf die Gründe Ihrer Verhinderung an. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt selbstverständlich das Ausfallhonorar. Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben führt zum Behandlungsabbruch. Das Ausfallhonorar wird Ihnen weder durch die gesetzliche noch durch die private Krankenversicherung erstattet.“