Nach einer Übergangszeit von einem Jahr wird es zum 01.04.2018 für gesetzlich Versicherte Pflicht sich in der Psychotherapeutischen Sprechstunde vorzustellen, bevor sie eine Richtlinienpsychotherapie oder Akutbehandlung beginnen.
Für Ärzte und Psychotherapeuten wurde bereits im vergangenen Jahr die Bestimmung eingeführt, Zeiten für die Psychotherapeutische Sprechstunde bereitzustellen. Termine hier für wurden sowohl über die Praxen selbst, als auch über die Terminservicestellen vergeben. Nur vereinzelt führten Behandler die Sprechstunde als offene Sprechstunde ohne feste Terminvergabe durch.
Ziel der Psychotherapeutischen Sprechstunde ist es Patienten möglichst zeitnah ein erstes Gespräch zur Orientierung anzubieten um zu prüfen, ob tatsächlich eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und ob diese mittels „sprechender Medizin“ also einer Psychotherapie behandelt werden kann.
Ab 01.04.2018 ist der Einstieg in eine psychotherapeutische Behandlung verpflichtend über Sprechstunde geregelt. Ausnahmen gibt es jedoch für Patienten, die
- innerhalb der letzten 12 Monate stationär oder teilstationär psychiatrisch behandelt worden sind oder
- innerhalb der letzten 12 Monate an einer Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen haben.
In diesen beiden Fällen kann unmittelbar beim ersten Termin eine Richtlinienpsychotherapie oder Akutbehandlung begonnen werden.
Kommentar von Nina T. Engstermann: Wir bieten allen Patienten die Möglichkeit, uns und unsere Praxis im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde kennen zu lernen. Deshalb vergeben wir auch Sprechstundentermine an Patienten, die zuvor (teil-)stationär behandelt wurden oder sich in den vergangenen zwölf Monaten in einer Reha befanden.
Bitte stellen Sie sich bei der Terminvereinbarung darauf ein, dass die Sprechstunde in unserer Praxis zu festen Terminen durchgeführt wird: montags 11-12 Uhr und mittwochs 14-15 Uhr. Zu allen übrigen Praxisöffnungszeiten finden regelmäßig Einzel- und Gruppentherapien statt.
Für Privatpatienten gibt es keine Psychotherapeutische Sprechstunde. Ihre Behandlung beginnt mit der ersten probatorischen Sitzung.