FAQ

Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie ist die Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung.

Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie ist die Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung.

Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie ist die Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung.

Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

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Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

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Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie ist die Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung.

Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie ist die Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung.

Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

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Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

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