HPG steht für Heilpraktiker Gesetz. Einige Heilpraktiker haben zusätzliche Bezeichnungen zum Beispiel auch für Psychotherapie. Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten haben Heilpraktiker für Psychotherapie kein mehrjähriges Studium absolviert, sondern in Wochenend- oder Kompaktkursen ihre Qualifikation erworben. Um Heilpraktiker zu werden bedarf es eines Hauptschulabschlusses und eines polizeilichen Führungszeugnisses. Von unterschiedlichen Verbänden wird dies mittlerweile kritisch gesehen, da eine Heilbehandlung für psychische Erkrankungen eine komplexe, höchst anspruchsvolle Aufgabe darstellt, bei dem der Behandler eine große Verantwortung für seinen Patienten trägt. Eine Behandlung beim Heilpraktiker wird in der Regel daher auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.