FAQ

Häufige Fragen & Antworten

Nein, wenn Sie bereits bei einem anderen Arzt für die eServices registriert worden sind und einen Benutzer angelegt haben, können Sie diesen auch weiterhin nutzen. Melden Sie sich in diesem Fall mit Ihren bereits bekannten Zugangsdaten an. Es ist keine zweite Registrierung notwendig.

Ja, Sie können sich auch als neuer Patient für die eServices registrieren und die Onlineterminbuchung nutzen. Einige andere Dienste stehen Ihnen jedoch erst zur Verfügung, wenn Sie das erste Mal bei uns in der Praxis gewesen sind und wir Sie durch Einlesen Ihrer Versicherungskarte identifiziert haben.

Um die Möglichkeiten unserer Onlinedienste nutzen zu können müssen Sie sich zunächst registrieren. Dazu sind einige Angaben zu Ihrer Person notwendig. Als registrierter Nutzer haben Sie zunächst eingeschränkte Möglichkeiten die eServices zu nutzen. Die Terminbuchung ist aber in jedem Fall möglich.

Um Missbrauch vorzubeugen gleichen wir bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis ab, ob die registrierte Person auch tatsächlich PatientIn in unserer Praxis ist und die Angaben zur Person übereinstimmen. Erst dann erhalten Sie den Status „identifiziert“ und können die eServices vollumfänglich nutzen.

Ein Psychiater ist Mediziner und hat – im Gegensatz zum Psychologischen Psychotherapeuten – die Möglichkeit Ihnen Medikamente zu verordnen und Ihnen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) auszustellen. Die meisten Psychiater beschränken sich auf kurze Gespräche und medikamentöse Einstellungen. Im Prinzip können Sie sich das ganze Leben lang von einem Psychiater immer wieder behandeln lassen, während Psychotherapeuten in aller Regel zeitlich begrenzt (12, 24 oder 60 Sitzungen) tätig sind.

HPG steht für Heilpraktiker Gesetz. Einige Heilpraktiker haben zusätzliche Bezeichnungen zum Beispiel auch für Psychotherapie. Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten haben Heilpraktiker für Psychotherapie kein mehrjähriges Studium absolviert, sondern in Wochenend- oder Kompaktkursen ihre Qualifikation erworben. Um Heilpraktiker zu werden bedarf es eines Hauptschulabschlusses und eines polizeilichen Führungszeugnisses. Von unterschiedlichen Verbänden wird dies mittlerweile kritisch gesehen, da eine Heilbehandlung für psychische Erkrankungen eine komplexe, höchst anspruchsvolle Aufgabe darstellt, bei dem der Behandler eine große Verantwortung für seinen Patienten trägt. Eine Behandlung beim Heilpraktiker wird in der Regel daher auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Psychologische Psychotherapeuten haben an einer Universität ein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit einer Spezialisierung auf klinische Psychologie (Krankheitslehre) erworben. Anschließend haben sie eine 3 bis 5-jährige Fachausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren (zum Beispiel Psychoanalyse, Tiefenpsychologie oder Verhaltenstherapie) an einem zugelassenen Institut absolviert. Nach erfolgreich abgelegtem Staatsexamen wird die Approbation vom Landesgesundheitsamt vergeben und es erfolgt der Eintrag ins Arztregister. Psychologische Psychotherapeuten sind damit (Fach-)Ärzten gleichgestellt. Die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ ist rechtlich geschützt und darf nur von Personen verwendet werden, die die staatliche Approbationsprüfung abgelegt haben.

Grundsätzlich unterliegen alle Informationen der ärztliche Schweigepflicht und dürfen nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte herausgegeben werden. Als Patient entscheiden Sie selbst, ob Sie beispielsweise einen Bericht über die Therapie für Ihren Hausarzt erhalten möchten. Auch für Anfragen des MDK oder des Versorgungsamts bedarf es Ihrer (schriftlichen) Zustimmung. Einzig die Diagnose auf Grundlage derer die Behandlung stattfindet wird wie bei allen anderen Ärzten auch quartalsweise automatisch zusammen mit der Abrechnung an Ihre Krankenversicherung übergeben.

Hausbesuche werden in der Regel aus mehreren Gründen nicht angeboten: Bei bestimmten Erkrankungen, wie beispielsweise Ängsten, würde ein Hausbesuch des Psychotherapeuten die Symptome der Krankheit noch unterstützen, indem der Patient die angstauslösende Situation weiter vermeiden kann. Wenn die Symptome so gravierend sind, dass ein Verlassen des Hauses dem Patienten unter keinen Umständen mehr möglich ist, ist zunächst ein stationärer Aufenthalt sinnvoll.

Des Weiteren werden die Termine in einer psychotherapeutischen Praxis in der Regel im Stundentakt vergeben, zwischen den jeweils 50 Minuten dauernden Sitzungen bleiben dem Psychotherapeuten jeweils 10 Minuten zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen. In einem solchen Zeitrahmen ist die Organisation von Therapiesitzungen außerhalb der Praxis schwierig.

Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über Ihre Verhinderung. Im Interesse aller Patienten bemühen wir uns diesen Termin dann an jemanden anderen zu vergeben. Sollten Sie Ihren Termin später als 48 Werktagsstunden absagen, haben wir in der Regel keine Möglichkeit den Termin neu zu besetzen, weshalb wir Ihnen den Ausfall dann privat in Rechnung stellen.

Nein, die Telefonische Erreichbarkeitszeit ist ausschließlich für organisatorische Anliegen, nicht jedoch für eine individuelle Beratung oder gar Behandlung gedacht. Eine Beratung kann immer nur im persönlichen Kontakt – das heißt während eines Termins bei uns in der Praxis – erfolgen. Aus juristischen Gründen ist eine Behandlung am Telefon, online oder via Skype (noch) nicht möglich.

Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie ist die Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung.

Zu Beginn der Therapie werden in zwei bis vier Probetherapiegespräche (probatorische Sitzungen) Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. Anschließend stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird zusätzlich ein Bericht vom Therapeuten erfasst, in dem er die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet. Dieser Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens an einem externen Gutachter weitergeleitet. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Die Entscheidung der Krankenkasse wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

Nein, dieses Angebot ist bisher ausschließlich für gesetzlich Versicherte vorgesehen. Die diagnostische Einschätzung Ihrer Beschwerden ist bereits Teil der sogenannten Probatorik („Probetherapie“).

Nein. Wenn Sie bereits bei einem Kollegen oder einer Kollegin in der Sprechstunde gewesen sind und das Formular PTV 11 erhalten haben, müssen Sie nicht erneut in die Sprechstunde kommen. Wir bieten jedoch allen Patienten die Möglichkeit im Rahmen der Sprechstunde uns und unsere Arbeitsweise kennenzulernen, damit Sie entscheiden können, ob Sie eine Therapie in unserer Praxis beginnen möchten.

Ja, es sei denn Sie sind in den letzten 12 Monaten stationär in einer Psychiatrie oder teilstationär in einer Tagesklinik behandelt worden. Auch Patienten, die sich in einer Reha befanden, müssen nicht zwangsläufig in die Psychotherapeutische Sprechstunde, sofern dort eine psychiatrische Erkrankung diagnostiziert wurde.

AKTUELLES
Wir stellen ein: Praxismanager:in (m/w/d)!
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Telefonische Erreichbarkeit

Während der Telefonischen Erreichbarkeitszeit erreichen Sie eine Praxismitarbeiterin zur Vereinbarung von Erstgesprächsterminen und für alle weiteren organisatorischen Anliegen:

Praxis Wetter

Telefon: 02335 / 769 14 60

Praxis Herdecke

Telefon: 02330 / 89 49 50

 

Anfahrt
Praxis Wetter

Im Hilingschen 5
58300 Wetter (Ruhr)

Die Praxis befindet sich im neuen Gesundheits-Campus MEDiG. Unmittelbar am Gebäude befindet sich ein kostenfreier Parkplatz.

Praxis Herdecke

Goethestraße 10
58313 Herdecke

Vor der Praxis befinden sich öffentliche Parkplätze, die für zwei Stunden (mit Parkscheibe) genutzt werden können.

Ärztlicher Notdienst

Bitte wählen Sie in lebensbedrohlichen Situation rund um die Uhr die: 112

In allen anderen Fällen, wenden Sie sich bitte an:

Ärztlicher Notdienst: 116 117

Gemeinschaftskrankenhaus
Herdecke: 02330 620

Katholisches Krankenhaus
Hagen: 02331 6960