Eine Arztpraxis ist kein Verein der von Spenden lebt – Ausfallhonorare für nicht wahrgenommene Termin

23. Januar 2019

Liebe Patientinnen und Patienten, bisher sind wir in unserer Praxis oft sehr kulant mit kurzfristig abgesagten Terminen umgegangen. Patienten, die aus dringenden gesundheitlichen oder familiären Gründen ihren Termin nicht einhalten konnten, haben wir in der Vergangenheit die Ausfallhonorare erlassen. Unserer Praxis ist dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden, was uns nun dazu veranlasst konsequent auf die Ausfallhonorare zu bestehen. Die Krankenkassen kommen nur für Leistungen auf, die der Patient tatsächlich erhalten hat. Bei Terminausfällen – ganz gleich aus welchem Grund – zahlen die Kassen nichts. Das bedeutet für uns: Kommt ein Patient nicht, bleiben Einnahmen weg. Einnahmen, die zur Erhaltung der Servicestruktur unserer Praxis fest eingeplant sind. Sie bekommen bei uns kostenlos Kaffee, Tee und Wasser, sitzen in großzügigen Räumen auf bequemen Sesseln, können Termine online buchen und erhalten therapiebegleitende Diagnostik. Auch unsere Telefonische Erreichbarkeit ist dank Einstellung unserer Praxismanagerin deutlich umfangreicher, als sie laut Gesetz sein müsste. Das alles bieten wir an, weil wir überzeugt davon sind, dass wir Ihnen damit ein gutes Behandlungsangebot machen. Dennoch sind diese (und viele andere) Dinge nicht kostenlos. Wir haben daher abgewogen, ob wir statt der Sprechstunden mit fest geplanten Terminen für jeden Patienten, offene Sprechstunden anbieten. Allerdings können und wollen wir Ihnen stundenlange Wartezeiten nicht zumuten! Deshalb bleiben wir weiterhin bei dem festen Terminsystem mit der Konsequenz, dass wir Ihnen Terminausfälle privat in Rechnung stellen, wenn die Terminabsage nicht mindestens 48 Wertagsstunden vor dem vereinbarten Termin bei uns eingeht. So haben wir die Möglichkeit den Termin an andere Patienten weiterzugeben. Die Regelung zu den Ausfallhonoraren ist in unserer Patienteninformation/Behandlungsvereinbarung bereits enthalten. Sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, fertigen wir Ihnen gerne bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis eine Kopie an.  

Auszug aus der Behandlungsvereinbarung: Terminabsagen und -ausfälle Sollten Sie einmal verhindert sein, bitten wir Sie, dies so früh wie möglich – mindestens jedoch 48 Werktagsstunden vorher – mitzuteilen (persönlich, telefonisch, auf dem Anrufbeantworter, schriftlich oder im Terminbuchungsportal). Bei der Berechnung der Frist von 48 Stunden werden Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Bei späteren Absagen berechnen wir Ihnen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit ein Ausfallhonorar, da der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Ausfallhonorar für Einzelsitzungen 60,- Euro Ausfallhonorar für Gruppensitzungen 40,- Euro Dabei kommt es – auch juristisch – nicht auf die Gründe Ihrer Verhinderung an. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt selbstverständlich das Ausfallhonorar. Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben führt zum Behandlungsabbruch.

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Wir stellen ein: Praxismanager:in (m/w/d)!
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Bitte wählen Sie in lebensbedrohlichen Situation rund um die Uhr die: 112

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