Als Selbstzahler:in können Sie unabhängig von Ihrer Krankenversicherung Termine in unserer Praxis in Anspruch nehmen. Die Abrechnung nach GOÄ/GOP erfolgt dann direkt über Sie.
Zuerst vereinbaren wir mit Ihnen ein Erstgespräch, in dem ihr Therapieanliegen besprochen wird (Anamneseerhebung). Im Rahmen dieser ersten Sitzungen wird geklärt, ob bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt. Dazu wird Ihnen Ihr:e Behandler:in Fragen stellen und Fragebögen in die Diagnostik mit einbeziehen, sodass eine Diagnose gestellt werden kann. Sofern in unserer Praxis Kapazitäten vorhanden sind, bieten wir Ihnen anschließend einen Therapieplatz an oder nehmen Sie auf unsere Warteliste auf. Auch, wenn wir Sie vielleicht nicht in Therapie aufnehmen können, zeigen wir Ihnen beim Erstgespräch konkrete Behandlungsalternativen auf. So wissen Sie, welche anderen Optionen bestehen und welche Schritte Sie gehen können.
Sollten weitere Sitzungen folgen, können Sie diese direkt vereinbaren. Für Selbstzahler ist kein Antrag erforderlich.
Zur Anmeldung und zur die Aufnahme auf unsere Sprinterliste rufen Sie bitte über den Link auf der rechten Seite unsere Anmeldeunterlagen auf. Wir rufen Sie an, sobald ein Termin für ein Erstgespräch frei wird. Alternativ können Sie sich während der Telefonischen Erreichbarkeitszeit an uns wenden.