Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei den privaten Krankenkassen keinen einheitlichen Leistungsanspruch. Sie haben zu Beginn Ihres Versicherungsverhältnisses einen Versicherungstarif für sich ausgewählt und entschieden, welchen Leistungsumfang Sie über Ihre Krankenversicherung abdecken möchten. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Versicherungstarife sind psychotherapeutische Leistungen in ganz unterschiedlichem Umfang abgedeckt und variieren von Tarif zu Tarif.
Bevor Sie sich also zu einem Erstgespräch in unserer Praxis anmelden, empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag zu werfen oder das Gespräch mit Ihrer Versicherung zu suchen, um zu klären, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernehmen wird.
In den meisten Fällen können Privatversicherte am Anfang einer Behandlung bis zu fünf Probatorische Sitzungen antragsfrei in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser ersten Sitzungen wird geklärt, ob bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt. Dazu wird Ihnen Ihr:e Behandler:in Fragen stellen und Fragebögen in die Diagnostik mit einbeziehen, sodass eine gesicherte Diagnose gestellt werden kann. Sofern in unserer Praxis Kapazitäten vorhanden sind, bieten wir Ihnen anschließend einen Therapieplatz an oder nehmen Sie auf unsere Warteliste auf. Auch, wenn wir Sie vielleicht nicht in Therapie aufnehmen können, zeigen wir Ihnen beim Erstgespräch oder im Verlauf der Probatorischen Sitzungen konkrete Behandlungsalternativen auf. So wissen Sie, welche anderen Optionen bestehen und welche Schritte Sie gehen können.
Zur Anmeldung und zur die Aufnahme auf unsere Sprinterliste rufen Sie bitte über den Link auf der rechten Seite unsere Anmeldeunterlagen auf. Wir rufen Sie an, sobald ein Termin für ein Erstgespräch frei wird. Alternativ können Sie sich während der Telefonischen Erreichbarkeitszeit an uns wenden.